Ein Artikel aus dem Christ in der Gegenwart (Herder/Freiburg) Nr. 46/99), S. 381f.

Unterschriften für die Zukunft

Ökumenische Perspektiven nach der Unterzeichnung der Rechtfertigungs-Erklärung

Von Dorothea Sattler

Ihr Völker alle, klatscht in die Hände; jauchzt Gott zu mit lautem Jubel!" (Psalm 47, 2). Dieses Wort mag manchem tief im Sinn gewesen sein, der erlebte, wie sich am Reformationstag 1999 in der Augsburger Sankt Anna-Kirche in einem anhaltenden, lauten Beifall spürbar die Spannung löste, mit der die Unterzeichnung der „Gemeinsamen Offiziellen Feststellung" über den bestehenden Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre zwischen den lutherischen Kirchen und der katholischen Kirche erwartet worden war. Das Händeklatschen setzte ein, als die Anwesenden die spontane und herzliche Umarmung wahrnahmen, mit der die beiden „Sekretäre", Pfarrer Ishmael Noko vom Lutherischen Weltbund und Bischof Walter Kasper vom Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen, ihre Unterschriften unter die Erklärung bekräftigten. Nicht nur in Sankt Anna klatschten die Menschen, auch m den vielen Räumen, in die hinein das Geschehen live übertragen wurde. Die Hände ruhten erst wieder, als alle zehn Namenszüge unter das Dokument gesetzt waren: Vor den Sekretären hatten die beiden Präsidenten, Landesbischof Christian Krause und Kardinal Edward I. Cassidy, unterzeichnet. Sechs hochrangige Vertreterinnen und Vertreter des Lutherischen Weltbundes bestätigten sodann mit weiteren Unterschriften, daß das Geschehen in Augsburg in der weltweiten lutherischen
Gemeinschaft auf großeZustimmung gestoßen war. Drei Frauen, die Schatzmeisterindes Lutherischen Weltbundes und die beiden Vizepräsidentinnen für Afrika und Asien, unterschrieben das Dokument. Mit hoher Sensibilität hat die Festgemeinschaft dieses Zeugnis der evangelischen Katholizität der lutherischen Kirchen freudig anerkannt.

Nicht pfingstlich, doch österlich
Die Unterzeichnung der Rechtfertigungserklärung war der feierliche Höhepunkt einer zweitägigen  ökumenischen Zusammenkunft, für die ein tiefer Ernst und nüchterner Realitätssinn kennzeichnend waren. Dies wurde bereits in den Vorträgen deutlich, die die geladenen Gäste am ersten Vormittag beim Festakt der Stadt Augsburg im Goldenen Saal des Rathauses hörten. Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann, und der Vorsitzende des Programmausschusses für Theologie und Studien des Lutherischen Weltbundes, Joachim Track, erinnerten an die lange Zeit der Vorbereitung auf diese große ökumenische Stunde hin. Beide mahnten zugleich die Fortsetzung der theologischen Bemühungen um eine Vertiefung der erreichten Übereinstimmungen an. Dank, Lobpreis, Klage und Bitte hatten ihren Ort in den vielen geistlich-liturgischen Begegnungen, die das Zentrum des Geschehens bildeten: die ökumenische Vesper am Vortag der Unterzeichnung, die evangelischen und katholischen Gottesdienste am Abend und am Morgen, ein dreiteiliger ökumenischer Gottesdienst am späteren Vormittag, beginnend mit einer Statio im Dom, einer langen Prozession unter Gesängen zur Sankt Anna-Kirche, in der die Unterzeichnung der Erklärung im Rahmen eines Wortgottesdienstes und einer Taufgedächtnisfeier stattfand. Die Gestaltung der Feierlichkeiten hat zukunftsweisende Bedeutung: Evangelische und katholische Christen stellen sich miteinander der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, um gemeinsam ein glaubwürdiges Zeugnis abzulegen von der Hoffnung, die sie bewegt. Ein Weg von der einen zur anderen Kirche wurde zusammen beschritten; viele Etappen sind noch zu bewältigen, bevor das Ziel erreicht ist, über dessen genaue Gestalt noch Streit besteht. Gemeinsam haben sich die Kirchen unter den mahnenden Anruf des Wortes Gottes gestellt, den Skandal der Trennung durch die Bereitschaft zur Versöhnung zu überwinden. Die Taufe und das gemeinsame Bekenntnis des apostolischen Glaubens wurden als Wurzelgrund jeder weitergehenden Verständigung über Fragen des kirchlichen Lebens und Lehrens erfahrbar. Viele Gesänge waren Rufe um die Gegenwart Gottes in seinem Heiligen Geist. Angstfreie, ausgelassene Pfingststimmung herrschte nicht, wohl aber die Ahnung, gemeinsam in österlicher Zeit zu leben.
Vorwärtsgewandt, zukunftsbezogen sprachen die allermeisten, die ein öffentliches Wort zu sagen hatten, auch wenn vielen anzumerken war, daß die schroffe Kritik, die die Rechtfertigung-Erklärung in Teilen der deutschen evangelischen Theologie erfahren hat, deutliche Spuren hinterläßt. Verletzung und Anstrengung stand vielen ins Gesicht geschrieben. Um zwei Themen kreisten die meisten Reden: zum einen um die Frage, wie den Menschen heute die Bedeutung des Evangeliums von Gottes Rechtfertigung der Sünderinnen und Sünder lebensnah und erfahrungsgesättigt verkündigt werden könnte, zum anderen um die Konsequenzen der handschriftlich besiegelten Gemeinsamkeit im bevorstehenden ökumenischen Alltag in den Familien, Kirchengemeinden und Universitäten.

Augsburg: Ort von Trennung und Versöhnung
Gerechtfertigt zu sein aus Glauben allein, so sagte der Baseler Bischof Kurt Koch, meine: anzunehmen, angenommen zu sein, auch wenn wir unannehmbar sind. Die gemeinsame christliche Überzeugung, Gott bejahe das Lebens jedes Menschen unabhängig von selbsterworbenen Verdiensten, trotz aller Schuld und vor aller Leistung, wurde in vielfältiger Weise verkündigt. Das nachhaltige, sprachlich phantasievolle, gemeinsame Ringen um diese Mitte des Evangeliums um die Verkündigung von Gottes Bereitschaft zur unverbrüchlichen Gemeinschaft mit den feindseligen, beziehungsunwilligen Geschöpfen, kann als ein Gut bezeichnet werden, das unabhängig von der Frage nach den weiteren Konsequenzen der Vereinbarung Bedeutung hat. Allzu offenkundig wurde in den Monaten vor Augsburg, daß es nicht nur Katholiken schwer fällt, zu verstehen, was denn eigentlich der Gegenstand dieser gemeinsamen Erklärung sein soll. „Rechtfertigung" -sperrig ist dieser biblische Begriff, weil er als erstes Anklage, öffentliche Verteidigungsreden und Gerichtsszenen in den Sinn kommen läßt. Dabei geht es um ein Geschehen von höchster Intimität: um das Vertrauen auf Gottes treue Bereitschaft, denen beständig die Hand zur Versöhnung zu reichen, die selbstbezogen und auf den eigenen Vorteil bedacht leben. Grundlos ist diese Geste Gottes, die er, in Treue zu seinem barmherzigen Wesen, verläßlich immer wieder neu setzt.

Was folgt aus der Übereinkunft?
Die Mahnung, nun konkrete Konsequenzen aus der erkannten Einigkeit im Bekenntnis zu ziehen, haben vor allem evangelische Redner formuliert. Das gemeinsame Ziel der ökumenischen Bemühungen ist die volle, sichtbare Einheit der Kirchen - mit der Abendmahlsgemeinschaft. Auch in Augsburg blieb die Frage umstritten, ob aus dem Grundkonsens in der Rechtfertigungslehre die eucharistische Gemeinschaft bereits zwingend folge. Dennoch war deutlich zu erkennen, daß die offiziellen Vertreter der katholischen Kirche die mit der Rechtfertigungslehre eingegangene Verpflichtung zur Festigung der ökumenischen Gemeinschaft sehr hoch ansetzten. Die unterschriebenen Texte sprechen dabei eine deutliche Sprache: „Wir sagen dem Herrn Dank für diesen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Kirchenspaltung. Wir bitten den Heiligen Geist, uns zu jener sichtbaren Einheit weiterzuführen, die der Wille Christi ist" (Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, Nr. 44). Am Reformationstag 1999 wurde zum ersten Mal in der Geschichte der evangelisch-katholischen Ökumene vertraglich vereinbart, die Bemühungen um die Kirchengemeinschaft unermüdlich fortzusetzen. Die katholische Kirche hat damit die lutherischen Kirchen als partnerschaftliches Gegenüber anerkannt, das die Anliegen der Reformatoren des 16. Jahrhunderts und die in den späteren Jahrhunderten gesammelten christlichen Glaubenserfahrungen heute mit einer Stimme in das Gespräch der Konfessionen einbringen kann. Dieses Zutrauen haben viele Lutheraner zu ihren eigenen Vertretern offenkundig nicht immer. Es bleibt daher eine schwere Hypothek, wenn so viele evangelische Theologinnen und Theologen in Deutschland öffentlich davon sprechen, der unterzeichnete Grundkonsens widerspreche dem lutherischen Bekenntnis und der Lutherische Weltbund sei nicht befugt und nicht kompetent festzustellen, was jenem zuinnerst zuwider ist.
Gewiß gab es Anlaß zur berechtigten Kritik an einzelnen Verfahrensweisen im Vorfeld der Unterzeichnung. Doch was nun gilt, ist die öffentliche Erklärung der Bereitschaft, miteinander weiterzugehen. Von lutherischen Christen wird angemahnt, nun bald die längst fälligen Zeichen zu setzen, durch die ihre Anerkennung als Kirche Jesu Christi geschieht. Theologisch sind die Wege bereitet, die evangelischen Ämter als „apostolisch" begründet zu erklären - kraft der Wirksamkeit des Geistes Gottes. Die zumindest gastweise Einladung evangelischer Christen zur Mitfeier der Eucharistie wäre ein vertrauenerweckender Erweis der Ernsthaftigkeit, mit der die katholische Kirche nach sichtbarer Gemeinschaft sucht.
In der Tiefe der Auseinandersetzungen in Deutschland schlummern die ekklesiologischen Fragen, die das Kirchenverständnis betreffen. Und es ist vielleicht gut, daß so viele evangelische Kolleginnen und Kollegen erwacht sind und die (aus ihrer Sicht bestehende) „Gefahr" einer zielführenden ökumenischen Annäherung wahrgenommen haben. Sehr zu wünschen wäre, daß die aufgescheuchten Skeptiker sich nicht zurückziehen, sondern in ökumenischen Gremien die fachliche Auseinandersetzung mit denen suchen, die schon lange auf dem Weg der Ökumene gehen. Ich gestehe, daß ich die Sorge empfinde, zumindest in Deutschland könnte das ökumenische Gespräch durch den unterzeichneten Grundkonsens in der Rechtfertigungslehre zunächst belastet werden. Um so wichtiger ist es, nicht auszuruhen, sondern die Bereitschaft zu zeigen, die angemahnten Sachdiskussionen in aller Offenheit zu führen. So wird sich der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen, der mit der Studie „Lehrverurteilungen - kirchentrennend?" (1986) eine wichtige Vorarbeit zu der Erklärung geleistet hat, bei seiner nächsten Jahrestagung mit der Frage der (wandelnden) Wirksamkeit der Taufe beschäftigen. Hier bündeln sich die verbliebenen Streitfragen: Welche Kraft zum Guten erwirkt Gottes Geist im getauften Christen?
Es kann nicht in jeder Feierlichkeit jede Frage des christlichen Glaubens angemessen gewürdigt werden, gewiß. Dennoch mag es erlaubt sein, auf einige Beobachtungen hinzuweisen, die gerade in Deutschland zu denken geben: Wenig Beachtung fand die gemeinsame Verwurzelung der christlichen Gemeinschaft im Glauben Israels. Die alttestamentlich-jüdischen Erfahrungen von Gottes Barmherzigkeit in Gerechtigkeit blieben ohne ausdrückliches Gedächtnis. Auch die Gemeinschaft mit den anderen christlichen Kirchen, deren Repräsentanten an den Feierlichkeiten teilnahmen, aber keine Grußworte sprachen, war nur stumm gegenwärtig. Thematisch war oft die Rede von Sünde und Versöhnung - ganz naheliegend bei diesem Anlaß. Gleichwohl kam die gemeinsame Hoffnung auf Gottes Geschenk unverlierbaren Lebens im bedrängenden Wissen um die Sterblichkeit der Geschöpfe kaum ins Wort.

Sehr bewegend war es, in der Sankt Anna-Kirche die vielen Menschen zu erleben, die ihre konfessionelle Prägung durch ihre unterschiedliche Kleidung nicht verbargen und sich nach den Unterschriften zum Zeichen der Versöhnung an den Händen nahmen oder in die Arme fielen. Es blieb nicht beim frohen Beklatschen der Kirchenleitungen. Viele waren im Raum, die Jahrzehnte auf diesen Tag hingearbeitet hatten. Der Präsident des Lutherischen Weltbundes, Landesbischof Christian Krause, beendete seine Predigt mit den Worten: „Die Hände, die wir einander reichen, dürfen wir nicht wieder loslassen. In Dankbarkeit beten wir zu Gott, daß er diesen Tag segnen und uns in seiner Wahrheit leiten möge."

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